Ob in der Berufsausbildung, am Anfang
eines neuen Jobs oder nach vielen
Jahren im Arbeitsleben: Der Berufsalltag
mit einer chronischen Erkrankung wie
Morbus Bechterew oder Psoriasis-Arthritis
ist eine Herausforderung.
Betroffene benötigen oftmals Unterstützung, um trotz Rheuma im Job bleiben zu können. Daher ist es gut zu wissen, welche besonderen Rechte und Möglichkeiten Menschen mit einer chronischen Erkrankung haben. Wir geben einen ersten Überblick – von beruflicher Rehabilitation bis zum Schwerbehindertenausweis.
Info:
Welche Ansprüche Sie als Patient im Einzelfall haben, erfahren Sie im Rahmen einer Rechtsberatung. Hier können Sie ihre individuelle Situation beschreiben und erhalten eine Einschätzung, welche konkreten rechtlichen Ansprüche Sie haben.
Kleine Veränderungen mit großer Wirkung
Für die meisten Menschen nimmt der Beruf einen festen Platz im Leben ein. Bei Menschen mit einer chronischen rheumatischen Erkrankung ist dies nicht so selbstverständlich. Zwar können heute moderne Medikamente die kontinuierliche Schädigung der Gelenke stoppen. Trotzdem geben durchschnittlich fünf Prozent der Betroffenen mit einer rheumatoiden Arthritis spätestens zwei Jahre nach der Diagnose ihren Job auf. Menschen mit Morbus Bechterew bleiben länger berufsfähig, erkranken jedoch auch jünger. Mehr als die Hälfte von ihnen ist im Laufe ihrer Krankengeschichte nur eingeschränkt berufsfähig.1 Das Ziel sollte sein, auch mit einer chronischen Erkrankung wie Rheuma im Job zu bleiben beziehungsweise möglichst lange erwerbsfähig zu bleiben.
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Tipp:
Wer chronisch krank ist oder eine (Schwer-)Behinderung hat, ist nicht verpflichtet seinen Arbeitgeber darüber zu informieren – solange die Erkrankung oder Behinderung die Ausübung des Berufes nicht beeinflusst oder gefährdet. Doch es kann für Menschen mit einer Schwerbehinderung Vorteile haben, den Arbeitgeber zu informieren.
Für manche Betroffenen können kleine Veränderungen bereits eine große Wirkung haben: Wer zum Beispiel aufgrund von Morbus Bechterew morgens unter einer ausgeprägten Morgensteifigkeit leidet, kann sich nur schwer das stundenlange Sitzen am Schreibtisch vorstellen. Hier können flexible Arbeitszeiten, die sogenannte Gleitzeit, oder die Option zum Homeoffice eine große Hilfe sein. Auch ein Arbeitstisch mit verstellbarer Tischplatte zum Arbeiten im Stehen kann den Rücken entlasten. Der Arbeitgeber ist im Sinne des Arbeitsschutzes verpflichtet, einen ergonomischen, also an die Bedürfnisse des Arbeitnehmers angepassten, Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Hierauf haben nicht nur Betroffene mit Rheuma Anspruch, sondern auch gesunde Menschen.
Spezielle Hilfsmittel, Umschulung und Weiterbildung
Manchmal sind jedoch spezielle Hilfsmittel notwendig. In diesem Fall können Betroffene eine berufliche Rehabilitation beantragen beziehungsweise sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz. Darunter fallen unter anderem technische Hilfsmittel wie ein orthopädischer Stuhl, eine spezielle Tastatur oder Maus sowie Greifhilfen. Wenn der Arbeitnehmer ein Auto benötigt, um den Arbeitsplatz zu erreichen, kann er zudem einen Zuschuss zum Führerschein, Autokauf oder behindertengerechten Umbau eines Autos beantragen.
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Tipp:
Alle wichtigen Informationen zur beruflichen Rehabilitation sind beispielsweise online beim Reha-Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung zu finden. Außerdem bieten offline die Reha-Büros des jeweiligen Bundeslandes Unterstützung an.
Ein körperlich anstrengender Job kann bei Rheuma auf Dauer die Gelenke zu sehr beanspruchen. Daher sollten Betroffene langfristig über eine Weiterbildung oder Umschulung nachdenken. Diese zählen ebenfalls als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz. Die Betroffenen erhalten einen finanziellen Zuschuss zu Kurskosten, Fahrtkosten, Verpflegung, Kinderbetreuung und ein Übergangsgeld. Letzteres überbrückt den Verdienstausfall während der Weiterbildung oder Umschulung und berücksichtigt die finanzielle Situation der Betroffenen.
Arbeitsfähigkeit stärken und erhalten
Häufen sich akute Krankheitsschübe und kommen zu Gelenkschmerzen auch eine starke Erschöpfung oder psychische Probleme hinzu, kann eine medizinische Rehabilitation sinnvoll sein. Dies gilt auch nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, zum Beispiel nach einer Gelenkoperation. Die medizinische Rehabilitation, früher auch „Kur“ genannt, kann stationär in einem Krankenhaus oder ambulant erfolgen. Bei der ambulanten Variante verbringen die Betroffenen den Tag in der Klinik und sind abends wieder zu Hause.
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Tipp:
Wer über eine medizinische Rehabilitation nachdenkt, sollte zunächst mit dem behandelnden Arzt sprechen. Er hilft dabei, das Ziel der Reha festzulegen. Auch wenn der bürokratische Aufwand anfangs groß erscheint: Auch hier können sich Betroffene Hilfe holen. Zum einen kann der Arzt offene Fragen klären. Zum anderen unterstützen die Auskunfts- oder Beratungsstellen der Rentenversicherung Betroffene beim Ausfüllen der Antragsformulare.
Eine medizinische Reha kann in der Regel alle vier Jahre beantragt werden und dauert meistens drei Wochen. Während dieser Zeit steht die Behandlung der entzündlich-rheumatischen Erkrankung im Vordergrund. Dies kann für Betroffene eine echte Entlastung sein: Sie müssen nicht mehr zahlreiche Arzttermine, Arbeitsalltag und den Haushalt unter einen Hut bringen und können sich auf die eigene Gesundheit konzentrieren. Neben der medikamentösen Therapie kommen während der Reha auch physikalische Maßnahmen wie beispielsweise Physiotherapie und manuelle Therapie zum Einsatz. Die Betroffenen erhalten bei Bedarf zudem psychologische Unterstützung sowie Informationen und Schulungen rund um das Leben mit der Erkrankung.
Zurück in den Job finden
Oftmals ist es nach längerer Arbeitsunfähigkeit kaum möglich, sofort wieder zu 100 Prozent in den Job zurückzukehren. Hier bietet sich eine stufenweise Wiedereingliederung an. Dabei wird die tägliche Arbeitszeit in Rücksprache mit dem Arzt nach und nach erhöht. In der Regel dauert die Maßnahme vier bis acht Wochen. Der behandelnde Arzt muss dafür feststellen, dass der Betroffene mit Rheuma den bisherigen Job trotz Arbeitsunfähigkeit zumindest teilweise wieder aufnehmen kann. Während der Wiedereingliederung bleibt der Betroffene krankgeschrieben und hat, wenn er gesetzlich versichert ist, Anspruch auf Krankengeld.
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Lohnfortzahlung und Krankengeld
Wer arbeitsunfähig ist, erhält:
- die ersten sechs Wochen den vollen Lohn (Lohnfortzahlung)
- ab der siebten Woche eine Lohnersatzleistung („Krankengeld“):
- maximal 78 Wochen in drei Jahren (inklusive sechs Wochen Lohnfortzahlung)
- 70 Prozent des Bruttoeinkommens
- nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens
- maximal 3.281 Euro brutto pro Monat (maximal 70 Prozent der gesetzlich festgelegten Beitragsbemessungsgrenze, Stand 2020)
Wer innerhalb eines Jahres am Stück oder mit Unterbrechungen mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig war, hat einen Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durch den Arbeitgeber. Eine stufenweise Wiedereingliederung kann Teil des BEM sein. Prinzipiell ist die Teilnahme am BEM für den Arbeitnehmer freiwillig. Lehnt ein Arbeitnehmer die Teilnahme ab, kann dies Folgen für die Wirksamkeit einer anschließenden Kündigung bzw. einen Rechtsstreit haben.
Zeichnet sich ab, dass eine vollständige Rückkehr in den Job eine zu große Belastung ist, können Betroffene über Teilzeitarbeit nachdenken. Unabhängig von der Berufsgruppe haben sie einen gesetzlichen Anspruch darauf. Sie müssen ihre Erkrankung nicht als Grund angeben, sondern können auch persönliche Gründe als Motivation nennen. Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, Teilzeitarbeit aus betrieblichen Gründen abzulehnen.
Einschränkung oder schon Behinderung?
Gerade bei schweren Krankheitsverläufen stehen Betroffene vor der Frage: Schränkt meine Erkrankung neben meinem Berufsleben auch meinen privaten Alltag ein, und entstehen mir dadurch soziale und finanzielle Nachteile? Je nach Ausmaß und Häufigkeit der rheumatischen Symptome können diese Einschränkungen groß genug für die Feststellung einer Behinderung sein. Wie stark die entzündliche-rheumatische Erkrankung den Alltag beeinträchtigt, drückt der Grad der Behinderung (GdB) aus.
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Tipp:
Anträge zur Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung stellen Betroffene beim regional für sie zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise bei der in ihrem Bundesland zuständigen Behörde. Die Anträge sind auch online verfügbar.
Ab einem GdB von 50 erhalten Betroffene einen Schwerbehindertenausweis. Dieser ist mit besonderen Ansprüchen im Job verbunden, zum Beispiel einem erweiterten Kündigungsschutz, zusätzlichen Urlaubstagen und Steuerfreibeträgen bei der Einkommens- und Lohnsteuer.
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Frisches Obst, Gemüse und Fisch sollten Betroffene bei einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung einplanen.
Quelle:
1Dirk Meyer-Olson et al., Rehabilitation von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, Aktuelle Rheumatologie 2019; 44(06): 383 – 391